Der Wohnungsverkauf und worauf es dabei ankommt

Der Wohnungsverkauf und worauf es dabei ankommt

Vor dem Verkauf:

Hier sollten Sie genauso vorsichtig vorgehen wie bei einem Kauf. Der Käufer Ihrer Immobilie verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer übergibt und übereignet die Immobilie. Unter Übereignung versteht man die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums von einer Person auf eine andere.

 

Der Immobilientreuhänder Ihres Vertrauens sollte Ihnen beim Verkauf, so wie beim Kauf bzw. bei der Suche einer neuen Immobilie zuverlässig und kompetent zur Seite stehen.

Verknüpft mit dem richtigen Service bietet TOMREAL Ihnen so das perfekte Gesamtpaket.

 

Folgende Tipps sollten Sie auf jeden Fall beachten:

  • Bei der Beauftragung von Immobilientreuhändern gibt es 2 Möglichkeiten:
  • Der Alleinvermittlungsauftrag. Das bedeutet, dass Sie nur einem Immobilientreuhänder die Befugnis erteilen, Ihr Objekt innerhalb eines abgesprochenen Zeitraums zu verwerten. Bei dieser Variante ist der von Ihnen beauftragte Immobilientreuhänder verpflichtet, sich nach besten Kräften um den Vermittlungserfolg zu bemühen (u.a. durch bestmögliche Bewerbung und Vermarktung).
  • Der allgemeine Auftrag: Bei dieser Variante werden von Ihnen mehrere Immobilientreuhänder mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragt. Aber Vorsicht: der Auftrag besagt nur, dass diese Makler die Immobilie anbieten dürfen. Jedoch sind diese Makler nicht dazu verpflichtet, irgendetwas für die Verwertung Ihrer Immobilie zu tun.
  • Alle wichtigen Informationen über die Wohnung (Pläne, Ausstattung, Betriebskosten, Rückzahlung von Darlehen, Infrastruktur, etc.) sollten Sie jederzeit bereit haben. Wir, Ihre Immobilientreuhänder und der Käufer werden es Ihnen danken.
  • Überlegen Sie sich vorab ob Sie vor dem Verkauf noch kleinere Renovierungsarbeiten vornehmen wollen. Die Wohnung hinterlässt beim Interessenten eventuell einen besseren Eindruck.
  • Preis beachten! Werfen Sie Ihre Immobilie nicht zu überteuerten Preisen auf den Markt. Denn sonst müssen Sie damit rechnen, Ihre Immobilie weniger schnell loszuwerden. Ihr Immobilientreuhänder unterstützt Sie dabei, einen angemessenen Kaufpreis für Ihr Objekt zu bestimmen, und es zum besten Preis zu verkaufen.

Holen Sie im Vorfeld ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft ein. Das könnte von Vorteil für Sie sein.

Abhängig von Ihrer aktuellen Ausgangssituation und ihren wirtschaftlichen Plänen könnte eine vorübergehende Vermietung sinnvoll sein. Ihr Immobilientreuhänder berät Sie bei Ihrer Entscheidung.

  • Achten Sie darauf, das Angebot in einem möglichst breiten Interessentenkreis bekannt zu machen. Gemeinsam überlegen wir, wann, wo und wie Sie ihre Verkaufsabsichten publik machen.
  • Wurde ein Käufer gefunden? Im Normalfall stellt der Käufer über den Immobilientreuhänder ein Angebot mit den wesentlichen Vertragspunkten. Nehmen Sie als Verkäufer dieses Angebot an, kommt ein Vertrag zustande. Das passiert bereits dann, wenn sich Verkäufer und Käufer über einen Kaufpreis geeinigt haben. Die Eigentumsbegründung durch den Käufer muss jedoch durch eine Grundbucheintragung schriftlich erfolgen, was bedeutet, dass ein Immobilienkaufvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden muss.
  • Achten Sie ebenfalls darauf, dass der Kaufvertrag beglaubigt werden muss, und exakt auf die jeweilige Immobilie und Situation abgestimmt ist. Die wichtigsten Vertragsinhalte sind neben dem Kaufpreis und den Parteien: der Titel, die Art und Weise des Kaufs und der Übergabe sowie eine Aufsandungserklärung für das Grundbuchsgericht.

 

Übergabe:

Planen Sie gemeinsam mit Ihrem Immobilientreuhänder die Übergabemodalitäten (Wann und wie – zum Beispiel welches Inventar soll in der Immobilie verbleiben – Sie Ihr Objekt übergeben.
Wir stehen Ihnen bei der Abwicklung der Formalitäten rund um Ab- und Ummeldungen von Strom, Heizung, Internet, etc., sowie bei der Organisation Ihres Umzuges zur Seite.

  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Versichern Sie sich, dass die Finanzierung des Kaufpreises auch tatsächlich gesichert ist (z.B. mittels Bankgarantie)

ACHTUNG!

  • Steuern – eventuell können beim Verkauf auch Steuern anfallen. Klären Sie mit Ihrem Immobilientreuhänder Ihre persönliche Situation und die damit Verbundenen steuerlichen Auswirkungen.

Wir helfen Ihnen bei Immobilienertragsteuer und ihrer Berechnung.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir, TOMREAL, Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Quelle: wkimmo.at